Leitfaden einheitlicher Zeichensatz in Personenregistern

Der Bundesrat hat im Mai 2021 entschieden, dass in den Personenregistern der Schweiz ab 2024 ein einheitlicher Zeichensatz eingeführt wird, damit bis auf wenige Ausnahmen alle lateinischen Sonderzeichen europäischer Sprachen geführt werden können.

Ein Leitfaden dazu wurde durch eOperations Schweiz AG und das BFS erarbeitet und dieser dient als Kommunikationshilfe für Datenlieferanten und Datenkonsumenten bei der Umstellung des Zeichensatzes auf ISO 8859-1 + Latin Extended-A. Er zeigt auf, welchen Status ab 1. Januar 2024 die Partner der Bundespersonenregister (Infostar, ZAS, SEM, Ordipro) sowie bei der Datenlieferung an das BFS zur registerbasierten Volkszählung zu erwarten haben, wie die verschiedenen Register mit der Problematik umgehen und wann die einzelnen Register für die Umsetzung des neuen Zeichensatzes bereit sind.

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