Åsa, Osa oder AAsa?

Wer seinen Umzug über eUmzugCH melden möchte, muss sich unter anderem mit dem amtlichen Namen gegenüber einem Personenregister identifizieren. Bei einem Namen mit Sonderzeichen drohen dabei noch Hürden.

Wenn eine Bürgerin oder ein Bürger ihren oder seinen Umzug elektronisch über eUmzugCH melden möchte, muss sich die Person in einem ersten Schritt über einen Webservice gegenüber dem Personenregister einer Gemeinde oder eines Kantons identifizieren. Ein wichtiges Merkmal ist dabei der amtliche Name gemäss offiziellem Ausweisdokument.

Bei einem Namen mit Sonderzeichen wie z.B. dem schwedischen Vornamen Åsa kann dies allerdings schwierig werden, da eine einheitliche Schreibweise in den Registern noch nicht gegeben ist und gewisse Sonderzeichen anderer Sprachen in den verschiedenen Personenregistern noch gar nicht erfasst und geführt werden können.

Der Bundesrat hat am 12. Mai 2021 entschieden, dass in allen Personenregistern der Schweiz auf Anfang 2024 ein einheitlicher Zeichensatz eingeführt wird, damit bis auf wenige Ausnahmen alle Sonderzeichen europäischer Sprachen geführt werden können. Er hat die betroffenen Departemente beauftragt, die rechtlichen Grundlagen entsprechend zu ändern und die notwendigen technischen Anpassungen in die Wege zu leiten.

Dies ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Auf dass sich Åsa schon bald ohne Schwierigkeiten auf eUmzugCH identifizieren kann.

Link zur Medienmitteilung des Bundes: Einheitlicher Zeichensatz für alle Personenregister ab 2024 (admin.ch)

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