Personal Government Data

Open Government Data (OGD) werden zunehmend verwendet. Für persönliche Daten, hier in Anlehnung an OGD «Personal Government Data» genannt, wäre der Nutzen mindestens so gross. Voraussetzung ist eine einheitliche, einfache Schnittstelle, über die man seine Behördendaten individuell freigeben und in elektronischen Transaktionen verwenden kann.

Open Government Data (OGD), also öffentlich frei verwendbare Behördendaten, werden zunehmend publiziert. Voraussetzung für OGD ist, dass sie nicht personenbezogen und nicht sicherheitskritisch sind und keine Drittrechte verletzen. Studien (z.B. (1)) belegen positive wirtschaftliche Auswirkungen von OGD.

Ergänzend zu OGD existieren personenbezogene Daten, hier in Analogie «Personal Government Data» genannt. Personal Government Data dürften – so die Hypothese – einen mindestens so grossen Nutzen stiften wie OGD. Ein Einsatzfeld wäre die Verwendung von personenbezogenen Behördeninformationen in privaten Transaktionen. Bedingung für Personal Government Data ist, dass die Person, auf die sich die Daten beziehen, den Zugang jederzeit steuern kann.

Anwendungsbeispiele:

 

Im zweiten und dritten Beispiel muss man die Information über die eigene Person beim Staat einholen, heute in der Regel als Papierdokument. Viel einfacher wäre es, wenn der Staat eine einzige elektronische Schnittstelle für die häufig benötigten personenbezogenen Daten anbieten würde. Für gewisse Daten ist eine solche Schnittstelle im Entwurf des E-ID-Gesetzes bereits vorgesehen, z.B. der Name und das Geburtsdatum. Es wäre äusserst lohnend zu prüfen, wie die Schnittstelle der künftigen E-ID schweizweit mit weiteren, freiwilligen Attributen angereichert werden kann. So liessen sich diese Daten von allen Nutzerinnen und Nutzern der E-ID freiwillig und in eigener Kontrolle mit einem dereinst vertrauten Verfahren für private Transaktionen nutzen (da).

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(1) https://www.egovernment.ch/index.php/download_file/force/347/3337/

Foto: Remy Steinegger/ WORLD ECONOMIC FORUM
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