Kantone und Gemeinden sparen dank gemeinsamer Telecom-Beschaffung bereits im ersten Jahr mehrere Millionen Franken ein

Im Auftrag aller Kantone und zahlreicher Gemeinden beschaffte eOperations Schweiz im Jahr 2020 Telecom-Dienstleistungen und schloss mit sechs Anbietern Rahmenvereinbarungen ab. Inzwischen beziehen 40 Bedarfsstellen unter diesen Rahmenvereinbarungen Leistungen und konnten bisher Telecom-Ausgaben in der Höhe von mehreren Millionen Franken einsparen.

eOperations Schweiz führte im Jahr 2020 im Auftrag aller Kantone, 36 grosser Gemeinden, der Schweizerischen Informatikkonferenz (SIK) sowie acht weiterer Organisationen der öffentlichen Hand (mehrheitlich aus dem Informatikbereich) eine Ausschreibung für Telecom-Dienstleistungen durch und schloss im Dezember 2020 mit folgenden Anbietern Rahmenvereinbarungen ab:

Die Bedarfsstellen der Einkaufsgemeinschaft können unter den Rahmenvereinbarungen ohne Bezugspflicht selbstständig Bezugsverträge abschliessen. Sie haben bereits im Jahr 2021 mit den so bezogenen Leistungen Einsparungen in der Höhe von insgesamt mehreren Millionen Franken erzielt.

Die Vertragswechsel sind vor allem für Leistungen der Festnetztelefonie und der Internet-Breitbandanschlüsse aufwändiger als für die Mobilkommunikation. Viele Bedarfsstellen befinden sich für solche Leistungen derzeit noch in der Umstellungsphase. Nach der erfolgreichen Umsetzung werden die Einsparungen gegenüber heute nochmals spürbar ansteigen.

Weitere Einzelheiten über Konditionen und Umsätze unter den neuen Rahmenvereinbarungen sind mit den Anbietern als vertraulich vereinbart und können nicht kommuniziert werden.

Beschaffung mit Pioniercharakter

Gemessen an der Anzahl beteiligter Gemeinwesen und am Umfang beschaffter Leistungen handelt es sich um ein bisher einmaliges Beschaffungsvorhaben. Auch nach dem Zuschlagsentscheid arbeiten die Bedarfsstellen eng zusammen und haben aus ihrem Kreis einen Ausschuss gebildet. Er klärt gemeinsam mit eOperations Schweiz Fachfragen, aktualisiert die angebotenen Leistungen im Rahmen des beschaffungsrechtlich Möglichen, stellt die Information und Beratung der Bedarfsstellen sicher und fördert den Erfahrungsaustausch zur Umsetzung der Rahmenvereinbarungen.

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