Zusammenarbeit mit eOperations Schweiz: Information für Projektleitende, Einkäufer und Rechtsdienste von Gemeinwesen

Die Organisation eOperations Schweiz hat gewisse Ausprägungen, welche weder mit einer Organisationseinheit in der öffentlichen Verwaltung, noch einem rein privatwirtschaftlichen Unternehmen vergleichbar sind. Dieser Artikel fasst sie für Projektleitende, Einkäufer und Rechtsdienste von Gemeinwesen zusammen.

Die Schweizerische Informatikkonferenz hat im Jahr 2018 die eOperations Schweiz AG gegründet. Die Organisation hat zwei Zwecke:

  1. Gemeinsame IT-Lösungen für digitalisierte Behördenleistungen von Bund, Kantonen und Gemeinden aufbauen und betreiben.
  2. Beschaffungen für Einkaufsgemeinschaften oder für die eigenen IT-Lösungen durchführen.

 

Der Aufbau von eOperations Schweiz war Teil des Schwerpunktplans E-Government Schweiz von Bund, Kantonen und Gemeinden.

Die Eigentumsverhältnisse und die Geschäftstätigkeit richten sich nach folgenden Grundsätzen:

eOperations Schweiz

Die Mitglieder des Verwaltungsrats bekleiden öffentliche Ämter oder haben IT-bezogene Funktionen in öffentlichen Verwaltungen inne.

 

Privilegierte Beschaffung mit Quasi-Inhouse- oder In-State-Ausnahmeregel:

Beschaffen Gemeinwesen Leistungen bei eOperations Schweiz, ist aufgrund der genannten Eigenschaften von eOperations die In-State- resp. die Quasi-Inhouse-Ausnahmeregel anwendbar, gestützt auf Art. 10 Abs. 3 BöB resp. Art. 10 Abs. 2 IVöB und auf ein WEKO-Gutachten vom Dezember 2014. Bund, Kantone und Gemeinden können demnach bei eOperations Schweiz Leistungen beziehen, ohne diese öffentlich ausschreiben zu müssen. Detaillierte Informationen finden sich im Dokument „Beschaffungen via eOperations Schweiz„.

Derogationen der AGB SIK:

eOperations Schweiz verwendet bei der Zusammenarbeit mit Ihren Kunden die AGB SIK. Aufgrund der nicht-gewinnorientierten Geschäftstätigkeit von eOperations Schweiz für Gemeinwesen wurden mit der SIK für die AGB Derogationen definiert, welche bei allen Verträgen mit eOperations Schweiz zur Anwendung kommen.

Projekt- und Dienstleistungsverträge zwischen Gemeinwesen und eOperations Schweiz:

 

Bei Fragen zu diesen Themen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: info@eoperations.ch

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