Die Schweizerische Informatikkonferenz hat im Jahr 2018 die eOperations Schweiz AG gegründet. Die Organisation hat zwei Zwecke:
- Gemeinsame IT-Lösungen für digitalisierte Behördenleistungen von Bund, Kantonen und Gemeinden aufbauen und betreiben.
- Beschaffungen für Einkaufsgemeinschaften oder für die eigenen IT-Lösungen durchführen.
Der Aufbau von eOperations Schweiz war Teil des Schwerpunktplans E-Government Schweiz von Bund, Kantonen und Gemeinden.
Die Eigentumsverhältnisse und die Geschäftstätigkeit richten sich nach folgenden Grundsätzen:
eOperations Schweiz
- ist im ausschliesslichen Eigentum von Gemeinwesen (Aktionäre sind alle Kantone, 46 Städte/Gemeinden sowie 14 Organisationen von Gemeinwesen (inkl. SIK), Stand Februar 22);
- arbeitet nachhaltig kostendeckend, aber nicht gewinnorientiert;
- erbringt Leistungen ausschliesslich an Gemeinwesen und beteiligt sich an keinen öffentlichen Ausschreibungen, wo sie in Wettbewerb mit privaten Anbieterinnen treten würde;
- untersteht ihrerseits dem Beschaffungsrecht.
Die Mitglieder des Verwaltungsrats bekleiden öffentliche Ämter oder haben IT-bezogene Funktionen in öffentlichen Verwaltungen inne.
Privilegierte Beschaffung mit Quasi-Inhouse- oder In-State-Ausnahmeregel:
Beschaffen Gemeinwesen Leistungen bei eOperations Schweiz, ist aufgrund der genannten Eigenschaften von eOperations die In-State- resp. die Quasi-Inhouse-Ausnahmeregel anwendbar, gestützt auf Art. 10 Abs. 3 BöB resp. Art. 10 Abs. 2 IVöB und auf ein WEKO-Gutachten vom Dezember 2014. Bund, Kantone und Gemeinden können demnach bei eOperations Schweiz Leistungen beziehen, ohne diese öffentlich ausschreiben zu müssen. Detaillierte Informationen finden sich im Dokument „Beschaffungen via eOperations Schweiz„.
Derogationen der AGB SIK:
eOperations Schweiz verwendet bei der Zusammenarbeit mit Ihren Kunden die AGB SIK. Aufgrund der nicht-gewinnorientierten Geschäftstätigkeit von eOperations Schweiz für Gemeinwesen wurden mit der SIK für die AGB Derogationen definiert, welche bei allen Verträgen mit eOperations Schweiz zur Anwendung kommen.
Projekt- und Dienstleistungsverträge zwischen Gemeinwesen und eOperations Schweiz:
- Services für mehrere Kunden: eOperations Schweiz bemüht sich, Services zu möglichst tiefen Kosten anbieten zu können. Voraussetzung dafür ist ein möglichst schlankes Vertragsmanagement durch Standardverträge (gleicher Vertrag für alle beteiligten Gemeinwesen).
- Vertragsvorlagen SIK: Nebst den AGB der SIK werden für Verträge auch die Vertragsvorlagen der SIK verwendet.
- Keine MWST: Leistungen von eOperations Schweiz für ihre Aktionäre und für den Bund (als indirekt beteiligt qualifiziert) unterliegen nicht der MWST.
- Die Stundensätze der Mitarbeitenden werden gemäss Organisationsreglement von eOperations Schweiz vom Verwaltungsrat festgelegt.
Bei Fragen zu diesen Themen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: info@eoperations.ch