Die bestehende Plattform «Drittmeldepflicht» des Bundesamts für Justiz ist noch bis Ende Jahr 2019 im Einsatz. Sie ermöglicht es Liegenschaftsverwaltungen und Vermietern, mittels Datenstandard eCH-0112 ihre Mieterwechsel den Gemeinden mitzuteilen.
Die Kantone Aargau und Zürich haben eOperations Schweiz beauftragt, eine Ersatzlösung zu realisieren und diese ab 01.01.2020 zu betreiben. Zurzeit läuft die Auswahl eines Anbieters, der die neue Lösung realisieren wird. Sie wird auch den übrigen Kantonen mit gesetzlicher Drittmeldepflicht offenstehen. Für weitere Informationen steht Ihnen die Projektleiterin Manuela Kleeb zur Verfügung.