Elektronische Signaturen und Siegel sind ein kleiner, aber wichtiger Bestandteil digitalisierter Behördenprozesse. Die gemeinsame Beschaffung soll ihre Verwendung fördern, indem sie gute, vergleichbare Leistungen zu günstigen Preisen verfügbar macht. Gleichzeitig werden sowohl die öffentlichen Verwaltungen als auch die Anbieter von einer Vielzahl individueller Ausschreibungen entlastet.
Beschafft wurden ausschliesslich Dienstleistungen für den eigenen Bedarf der öffentlichen Verwaltungen. Signierdienste für Bürgerinnen/Bürger und Unternehmen waren nicht Teil der Ausschreibung.
Die Beschaffung in Kürze:
- Beschaffungsgemeinschaft von 23 Kantonen (alle ausser BE, GE und VD) und der Gemeinden des Kantons Genf
- Bezugsberechtigt sind auch die rund 1’500 Gemeinden der beteiligten Kantone.
- 8 Lose, 8 Module
- 12 Dienstleister reichten Angebote ein, 9 davon erhielten Zuschläge.
- Abschluss und Betreuung der Rahmenvereinbarungen mit den Zuschlagsempfängern durch eOperations Schweiz. Die Rahmenvereinbarungen führen zu keiner Bezugspflicht.
- Dauer der Rahmenvereinbarungen: 5 Jahre mit optionaler Verlängerung für 2 * 1 Jahr
- Bezug der Leistungen durch die Bedarfsstellen. Abruf mittels Mini-Tender-Verfahren, mit Ausnahme von Kleinmengen, für die ein direkter Bezug möglich ist.
- Definition von Staffelpreisen gemäss Angeboten, abhängig vom gesamten Bezugsvolumen der Beschaffungsgemeinschaft. Bezieht die Beschaffungsgemeinschaft mehr Leistungen, gelten für alle Bedarfsstellen gleichermassen tiefere Staffelpreise. Zusätzlicher Umsatzrabatt für jede Bedarfsstelle gemäss ihrem jeweiligen Leistungsbezug.
- Nächste Schritte: Abschluss der Rahmenvereinbarungen mit den Zuschlagsempfängern bis Ende 2023 durch eOperations Schweiz, ab Anfang 2024 Leistungsbezug durch die Bedarfsstellen
(Bild: Staatsarchiv Schwyz)