Einwohnerinnen und Einwohner können ihren Umzug von einem Wohnsitz zu einem anderen mit eUmzugCH online und unabhängig von Schalteröffnungszeiten in einem Schritt melden. Voraussetzung ist, dass die betreffenden Gemeinden (mindestens eine oder beide) an eUmzugCH angeschlossen sind.
Für die verwaltungs- und datenschutzrechtliche Beurteilung sind zwei Punkte besonders hervorzuheben:
- eUmzugCH bietet eine zusätzliche, elektronische Lösung, mit der ein Umzug online in einem Schritt gemeldet werden kann. Dazu können die meldepflichtigen Personen die erforderlichen Daten und Dokumente auf eUmzugCH erfassen, statt sie am Schalter bekannt zu geben oder zu überreichen. Gleichzeitig können allfällige Gebühren online beglichen werden. Auch mit eUmzugCH sind es weiterhin die Gemeinden, welche die Daten und Dokumente prüfen und die Meldung in ihren Einwohnerregistern eintragen. Die Nutzung von eUmzugCH ist freiwillig, Umzüge können nach wie vor auch am Gemeindeschalter gemeldet werden.
- Aus diesem Grund bleibt die entsprechende öffentliche Aufgabe im Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich der Gemeinden. eOperations Schweiz übernimmt keine öffentliche Aufgabe, sondern leistet eine administrative Unterstützung für das Erfassen und Übermitteln der Umzugsmeldungen.
Aus datenschutzrechtlicher Sicht handelt es sich um eine sogenannte Datenbearbeitung im Auftrag, die keine eigene gesetzliche Grundlage erfordert. Die Datenbearbeitung im Rahmen von eUmzugCH untersteht in den meisten Kantonen dem Bundesgesetz über den Datenschutz, in einzelnen Kantonen dem kantonalen Datenschutzgesetz.
Das zu diesem Thema publizierte Dokument (Link siehe unten) enthält vertiefende Informationen.